Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SUG-Immobilien
Inhaber: Nasip Sugünes
Letteallee 16
13409 Berlin
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungsleistungen der SUG-Immobilien, Inhaber Nasip Sugünes (nachfolgend „SUG-Immobilien“), insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermietung von Wohnungen, Häusern und Grundstücken aller Art sowie der Vermittlung und dem Nachweis von Gewerbeimmobilien. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SUG-Immobilien stimmt ausdrücklich und in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) SUG-Immobilien bietet Nachweis- und Vermittlungsleistungen für Immobiliengeschäfte an.
(2) Bei Verbraucher:innen (§ 13 BGB) kommt der Maklervertrag gemäß § 656a BGB in Textform zustande.
(3) Bei elektronischer oder fernmündlicher Kontaktaufnahme erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
3. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit der SUG-Immobilien umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb und zur Miete von Immobilien, insbesondere Grundstücke, Häuser, Wohnungen sowie Gewerbeimmobilien.
4. Maklervertrag
Der Maklervertrag kommt zu den Bedingungen der AGB zustande, indem der Kunde die Maklertätigkeit von SUG-Immobilien in Anspruch nimmt, Verhandlungen aufnimmt oder von SUG-Immobilien erteilte Auskünfte nutzt.
5. Informationsquelle
Sämtliche Angaben zu den von SUG-Immobilien zu vermittelnden Objekten beruhen auf Angaben des jeweiligen Eigentümers oder Dritter und sind vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden. SUG-Immobilien übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser von Eigentümer oder Dritten bereitgestellten Informationen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Makler gibt diese Informationen lediglich weiter und übernimmt hierfür keinerlei Haftung, mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangaben durch SUG-Immobilien. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten
6. Haftung
SUG-Immobilien haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Keine Haftung für Informationen, die ausschließlich vom Eigentümer stammen.
7. Maklerprovision
7.1 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher
Hat der Maklervertrag die Vermittlung eines Kaufvertrags über Wohnungen oder Einfamilienhäuser zum Gegenstand und ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB), verpflichten sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer zur Zahlung einer Maklerprovision zugunsten von SUG-Immobilien in Höhe von jeweils 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) des notariell beurkundeten Kaufpreises. Die Gesamtprovision in Höhe von 7,14 % (inkl. 19 % MwSt.) des Kaufpreises kann gemäß § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB nur in der Weise vereinbart werden, dass sich beide Parteien in gleicher Höhe verpflichten.
7.2 Vermittlung von Kaufverträgen über Gewerbeimmobilien
Sofern der Maklervertrag die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Gewerbeimmobilie zum Gegenstand hat, richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und SUG-Immobilien.
7.3 Wohnraummiete
Für Maklerverträge zur Vermittlung von Mietwohnraum gilt das Bestellerprinzip. Hat der Mietsuchende den Makler beauftragt, beträgt die Maklerprovision gemäß § 3 Abs. 2 WoVermG maximal zwei Monatsmieten zuzüglich 19 % MwSt. Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt. Bei einem Mietvertrag mit Staffelmiete dient der Mietzins des ersten Jahres als Berechnungsgrundlage. Beauftragt der Vermieter SUG-Immobilien, richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach der individuell zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
7.4 Fälligkeit und Zahlungsfrist
Mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages mit dem von SUG-Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner entsteht der Provisionsanspruch von SUG-Immobilien. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsschluss erst nach Beendigung des Maklervertrages erfolgt, sofern dieser auf die Tätigkeit von SUG-Immobilien zurückzuführen ist. Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit von SUG-Immobilien ein Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Beim Erwerb von Immobilien ist für die Berechnung der Maklerprovision ausschließlich der im notariell beurkundeten Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis maßgeblich. Die Maklerprovision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
8. Doppeltätigkeit
SUG-Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten provisionspflichtig tätig zu werden, sofern kein Interessenkonflikt besteht und der Kunde hierüber zuvor in Textform informiert wurde.
9. Pflichten des Kunden
Informationen und Exposés sind vertraulich. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Provision. Der Kunde informiert SUG-Immobilien über Vertragsabschlüsse.
10. Widerrufsrecht
Verbraucher:innen haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Belehrung erfolgt gemäß amtlicher Musterfassung nach Anlage 1 zu Art. 246a §1 Abs. 2 EGBGB. Beginn der Leistung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
11. Datenschutz
SUG-Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und TTDSG. Details unter www.sug-immobilien.de/datenschutz.
12. Verbraucherstreitbeilegung
SUG-Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
14. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.